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03.10.2022

Impressionen vom Septré 2022

03.10.2022

Neiphos on Board

24.05.2022

Back to the roots und auf zu neuen Ufern!

27.04.2022

Mini-Schulfrei-Treffen und wie es zu finden ist – Unser Plan für den September

13.07.2021

Neuigkeiten zum Festival 2021

27.02.2021

Was passiert hier in Brandenburg?

24.11.2020

2020 Das Jahr ohne Festival

20.09.2020

Bewirb dich bei uns!

20.09.2020

Künstler*innen unseres Festivals-für-Festivals-Beitrags

22.08.2020

Programm Festival für Festivals

18.08.2020

Festival Absage

13.07.2020

So geht es weiter

25.06.2020

Festival für Festivals

25.06.2020

Die Corona-Pandemie: Abwarten oder Tickets kaufen?

28.04.2020

Von Orgamenschen und Spielplätzen

08.12.2019

Fundsachen 2019

23.09.2019

Rückblick Schulfrei-Festival 2019

22.09.2019

Fridays for Future

03.09.2019

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19.07.2019

Gewinnspiel

28.06.2019

Def. gemeines Orgatreffen, das

27.04.2019

Tickets und Finanzen

05.04.2019

Endlich Online!

05.04.2019

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Kontakt: ed.ertpes@esserp

PRESSEFOTOS

Viele Fotos der vergangenen Festivals finden sich auf dem offiziellen Facebook-Account des Septré Festivals. Für Bilder in höherer Auflösung wendet euch gerne mit Bildwunsch an unseren Ansprechpartner.

Zu den Alben: 2013, 2014, 2015, 2016

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Septré e.V.
Wilhelmsgrille 18
16866 Kyritz OT Rehfeld
ed.ertpes@tkatnok

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Ein Beitrag geteilt von Schulfrei Festival (@schulfreifestival) am Aug 11, 2018 um 2:54 PDT

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        Gefördert durch die Stadt Kyritz  

                

           Gefördert mit Mitteln des
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                     Gefördert von:


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Septré e. V.
Wilhelmsgrille 18
16866 Rehfeld
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Vertreten durch:

Tabea Kratzenstein
Saskia Elisabeth Lehmann

Kontakt:

ed.ertpes@tkatnok

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Registergericht: Amtsgericht Neuruppin
Registernummer: 4969

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Septré e.V.
Wilhelmsgrille 18
16866 Rehfeld
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Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Julian Mohsennia
Julika Pörschke
Laura Hoffmann
Matthias Müller

Evan Dietrich

Marie Borger
Daniel Müller
Kiri Li


 

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Anmeldung zum Schulfrei-Festival sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Festivalteilnehmer und dem Septré e.V., Kyritz (Veranstalter) über die Teilnahme an dem Schulfrei-Festival zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.

Teilnahmegebühren für das Schulfrei-Festival

Die Teilnahme am Schulfrei-Festival ist kostenpflichtig. Eine Anmeldung zum Schulfrei-Festival und eine Buchung von Leistungen sind verbindlich. Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen zu zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Der Teilnehmer kann sein Ticket ohne weitere Kosten auf einen Dritten übertragen (verliert hierbei aber sein eigenes Eintrittsrecht), muss dies aber dem Veranstalter schriftlich mitteilen (mit namentlicher Angabe der Person, an welche das Ticket weitergegeben worden ist). Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet.

Jugendschutz

Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Minderjährige können am Festival nur in Begleitung einer volljährigen erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person teilnehmen. Diese muss dem Veranstalter bei Bestellung eines Tickets mitgeteilt werden. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Absage durch Festivalteilnehmer

Im Falle einer Absage der Teilnahme am Septré bis zum 18.08.2022 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet. Bei späterer Annullierung kann keine Rückzahlung erfolgen. Ihre Absage teilen Sie bitte dem Veranstalter schriftlich (ed.lavitsef-ierfluhcs@gnudlemna) mit.

Absage der Veranstaltung

Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

Musikalische Unterhaltung

Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Foto- und Filmaufnahmen

Auf dem Festival werden durch die Medien, von Festivalsponsoren und/oder durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt, z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print, DVD, TV und/oder Internet (z.B. Homepage, Facebook etc) verbreitet werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich jeder Besucher des Festivals damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Besuchers abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

Generell sind Mitschnitte oder Fotoaufnahmen nicht privater Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.

Gewerbsmässige Handlungen

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Hausrecht

Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.

Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Haftung des Septré e.V.

Der Septré e.V. ist Veranstalter des Schulfrei-Festival. Er haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Seine Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. Der Veranstalter haftet jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden.

Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

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